Nach monatelangen Verhandlungen wurde am 20. Juli 2022 die Vereinbarung über die Reform der Forschungsbewertung veröffentlicht, die von der Europäischen Kommission, der European University Association (EUA), Science Europe und mehr als 350 europäischen Organisationen ausgearbeitet wurde. Sie beschreibt eine Reihe von Grundsätzen und Verpflichtungen zur Art und Weise, wie Forschungseinrichtungen, Forschungsprojekte und einzelne Forscher bewertet werden.
Im Zentrum der Reform stehen folgende Prinzipien:
- Anerkennung der Vielfalt der Beiträge und der Laufbahnen in der Forschung in Übereinstimmung mit den Erfordernissen und der Art der Forschung
- Die Forschungsbewertung soll in erster Linie auf einer qualitativen Bewertung beruhen, bei der die Überprüfung durch Fachkolleginnen und Fachkollegen im Mittelpunkt steht, unterstützt durch einen verantwortungsvollen Einsatz quantitativer Indikatoren.
- Verzicht auf die unangemessene Verwendung von auf Zeitschriften und Veröffentlichungen basierenden Messgrößen bei der Forschungsbewertung, insbesondere auf die unangemessene Verwendung des Journal Impact Factor (JIF) und des h-Index
- Verzicht auf die Verwendung von Rankings von Forschungsorganisationen bei der Forschungsbewertung
Organisationen, die sich als Mitgestalter und Umsetzer der Reform engagieren möchten, können die Vereinbarung ab dem 28. September unterzeichnen. Zu den Organisationen, die ihr Interesse an einer Koalition zur Reform der Forschungsbewertung bekundet haben, gehören das BIH QUEST Center for Responsible Research @Charité und die Collaboration Platform der Berlin University Alliance (BUA).
Die Unterzeichner werden zusammenarbeiten, um eine systemische Reform auf der Grundlage gemeinsamer Grundsätze innerhalb eines vereinbarten Zeitrahmens zu ermöglichen und den Informationsaustausch und das gegenseitige Lernen zu erleichtern.
Kontakt
+49 30 450 576 259
Zurück zur Übersicht