
Zugangsberechtigung auf lizenzierte E-Ressourcen
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Informationen und Regelungen zur Zugangsberechtigung auf lizenzierte elektronische Zeitschriften, Datenbanken und e-Books
Im Rahmen der von der Medizinischen Bibliothek der Charité abgeschlossenen Lizenzverträge zur Nutzung elektronischer Zeitschriften, Bücher und Datenbanken sind alle zum Netz der Charité gehörenden Rechner an den Campi Buch, Benjamin Franklin, Mitte und Virchow-Klinikum freigeschaltet.
Folgende Personengruppen sind berechtigt, diese Angebote zu nutzen:
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Charité
(Nachweiskriterium ist die vom Geschäftsbereich Personal vergebene Personalnummer) - Gastärztinnen und Gastärzte und Gastwissenschaftler/innen für die Dauer ihres Aufenthalts an der Charité (Nachweiskriterium ist, das diese im GB Changemanagement/Personal als diese geführt werden)
- Emeritierte Professorinnen und Professoren, die weiterhin an der Charité tätig sind (Nachweiskriterium ist eine Bescheinigung des Geschäftsführenden Direktors der Klinik oder des Instituts; die Gültigkeit ist auf maximal zwei Jahre beschränkt)
- die Studierenden der Charité (Nachweiskriterium ist die Matrikelnummer der Akademischen Verwaltung der Charité)
- sogenannte "walk-in user" in der Medizinischen Bibliothek, d.h. auch nicht zur Charité gehörende Personen
Die zu den Gruppen 1 - 4 gehörenden Personen sind darüber hinaus berechtigt, über einen beim IT-Zentrum der Charité beantragten VPN-Zugang von zu Hause aus auf die elektronischen Ressourcen zuzugreifen.
Alle Personen, die nicht einer der unter 1 - 4 aufgeführten Gruppen angehören, können nicht freigeschaltet werden. Dazu gehören z.B. Lehrbeauftragte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Lehrkrankenhäusern der Charité (auch dann, wenn sie als Professorinnen bzw. Professor an der Charité habilitiert sind) sowie Angehörige von Einrichtungen, die mit der Charité über Kooperationsvereinbarungen verbunden sind. Für sie besteht lediglich die Möglichkeit, die elektronischen Angebote an den drei Standorten der Medizinischen Bibliothek zu nutzen.
Eine Einbeziehung der Lehrkrankenhäuser in die Verträge der Charité wird von einigen Verlagen grundsätzlich abgelehnt. Andere, die dazu bereit wären, verlangen so hohe zusätzliche Zahlungen, dass dies für die Lehrkrankenhäuser nicht bezahlbar wäre. Hier bietet sich jedoch den Lehrkrankenhäusern die preisgünstigere Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit Agenturen kleinere Zeitschriftenpakete zusammenzustellen, die auf ihren speziellen Bedarf abgestimmt sind.
Die Lizenzbedingungen in den Verträgen der Medizinischen Bibliothek sind allgemeiner Standard und gelten daher ebenso an anderen Hochschulen und in anderen Ländern. Daher ist es auch nicht in das Ermessen der Bibliothek oder des IT-Zentrums gestellt, den Kreis derjenigen zu vergrößern, der auf das lizenzierte Online-Angebot zugreifen darf. Ein Verstoß gegen die vertraglich anerkannten Lizenzbedingungen kann jedoch zu einer Abschaltung der gesamten Charité durch einen Verlag führen.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte an den
Leiter der Benutzungdienste der Medizinischen Bibliothek:
Hilfe bei Problemen, Fragen, Feedback
+49 30 450 576 333