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Benutzungs- und Gebührenordnung

Mit Ihrer Nutzung der Bibliothek erkennen Sie die Benutzungs- und Gebührenordnung der Medizinischen Bibliothek der Charité - Universitätsmedizin Berlin an. Entsprechend der aktuellen Fassung vom 01.11.2017 werden die folgenden Gebühren erhoben.  

Sie befinden sich hier:

[Vermeidbare] Mahngebühren (§1 (2))

  • 1. Mahnung    2,00 Euro pro Medium
  • 2. Mahnung    5,00 Euro pro Medium
  • 3. Mahnung  10,00 Euro pro Medium

Leistungsbescheid (§ 1 (4))

Nach erfolgloser dritter Mahnung wird ein Leistungsbescheid erstellt. Für die Erstellung des Leistungsbescheids wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 Euro erhoben.

Gebühren für Fernleihe (§ 6)

Studierende zahlen für die erfolgreiche Vermittlung eines Buches bzw. einer Medieneinheit im Deutschen Fernleihverkehr eine Auslagenpauschale von 1,50 Euro.

Von externen persönlichen und institutionellen Benutzern wird die Auslagenpauschale für jede bearbeitete Bestellung erhoben.

Verlorener Benutzungsausweis (§ 3)

Die Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet, die Änderung der Anschrift sowie den Verlust eines Benutzungsausweises unverzüglich mitzuteilen. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung gehen Nachteile, die sich daraus ergeben, zu Lasten der Benutzerin oder des Benutzers.

  • Gebühr für Ausstellung eines Ersatz-Benutzungsausweises: 5,00 Euro

Beschaffung von Ersatzexemplaren

Bei Verlust oder Beschädigung von Büchern

nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Erwerbungsteam auf!

Tel.: 450 576 153, Ansprechpartnerin: Kristin Exner

Auszug aus der Gebührenordnung der Medizinischen Bibliothek:

§ 2 Bearbeitungsgebühren

(1) Wird ein Buch bzw. eine Medieneinheit neu beschafft oder repariert, weil es bzw. sie trotz Mahnung nicht zurückgegeben oder beschädigt wurde, wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben.

(2) Die Bearbeitungsgebühr beträgt bei Ersatzbeschaffung und Ablieferung durch den Benutzer oder die Benutzerin 10,00 Euro, bei Ersatzbeschaffung oder Reparatur durch die Bibliothek 20,00 Euro. Übersteigt der Wert der Ersatzbeschaffung durch den Benutzer oder die Benutzerin den Wert des nicht zurückgegebenen Werkes, wird die Bearbeitungsgebühr ganz oder teilweise erlassen.

(3) Die Bearbeitungsgebühr wird auch erhoben, wenn das Buch bzw. die Medieneinheit nicht mehr beschafft werden kann oder Reparaturkosten entstehen und Schadensersatz in Geld zu leisten ist.

(4) Die Bearbeitungsgebühr wird auch bei späterer Abgabe des Buches bzw. Medieneinheit nicht zurückerstattet.
 

Gebühren bezahlen

Die Bezahlung von Gebühren ist an allen Standorten in bar (keine Kartenzahlung) oder per Überweisung möglich.

Bitte machen Sie bei der Überweisung von Mahngebühren folgende Angaben auf dem Überweisungsformular:

Empfänger: Hauptkasse der Freien Universität Berlin
Bankverbindung: Deutsche Bank PGK
IBAN: DE67 1007 0848 0513 1289 00
BIC: DEUTDEDB110
Verwendungszweck: 011/58 + Benutzernummer

Ohne die Angabe des Verwendungszwecks kann keine Zuordnung der Überweisung zu Ihrem Gebührenkonto vorgenommen werden!

Benutzungs- und Gebührenordnung im Volltext